Auf airliners.de wurde gestern berichtet, dass der Taxiway A vom 04.05.-22.05.2020 saniert wird.
Ist das die jährliche Ausbesserung oder tatsächlich die geplante Kernsanierung?
Entwicklung der Infrastruktur des Airport
Re: Entwicklung der Infrastruktur des Airport
Zumindest ist der Zeitraum optimal gewählt.... Der Flugverkehr wird nicht behindert, da ohnehin nicht vorhanden.
- EDDWMichel
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Re: Entwicklung der Infrastruktur des Airport
Gute Maßnahme und der Zeitraum passt ...... das mit dem Zeitraum fühlt sich nur sonderbar an.
https://www.bremen-airport.com/erlebnis ... 86f323f60d
Grüße aus Weyhe
Michael
https://www.bremen-airport.com/erlebnis ... 86f323f60d
Grüße aus Weyhe
Michael
Avatar: Condor - Airbus A321-200 (2023/Foto: EDDWMichel)
Re: Entwicklung der Infrastruktur des Airport
Im Bereich der Hanna-Kunath-Straße wird sich perspektivisch was tun, die politischen Weichen werden mit den Bebauungsplänen gestellt.
Besonders interessant ist dabei diese Passage der Beschlussvorlage, ein Teil der Fläche wird explizit wie folgt definiert:
Quelle/komplettes Dokument:
https://sd.bremische-buergerschaft.de/s ... trasse.pdf
Besonders interessant ist dabei diese Passage der Beschlussvorlage, ein Teil der Fläche wird explizit wie folgt definiert:
Das Sonstige Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Flughafen dient vorwiegend der Unterbringung von Anlagen, Betrieben und Einrichtungen, die dem Flughafenbetrieb und der Luftfahrt zugeordnet werden.
Zulässig sind Gewerbebetriebe, die unmittelbar dem Flughafenbetrieb dienen, wie etwa Servicedienstleister, Zulieferer und Sicherheitsdienste. Zudem sind flughafenaffine Gewerbebetriebe, die der Produktion, Forschung und Entwicklung von Luft- und Raumfahrt dienen, zulässig. Ebenso wie Gewerbebetriebe, die
unternehmensbezogene Dienstleistungen für den Luftfahrt- und Raumfahrtsektor anbieten.
Neben den Gewerbebetrieben, die dem Flughafenbetrieb sowie der Luft- und Raumfahrt dienen, sind auch solche Gewerbebetriebe zulässig, die im Zusammenhang mit flughafenspezifischen Betrieben und Anlagen sowie Luft- und Raumfahrtunternehmen stehen, wie zum Beispiel Zulieferer, Servicedienstleistungen oder Versorgungsanbieter.
Des Weiteren sollen im Sonstigen Sondergebiet Bildungseinrichtungen und wissenschaftliche Einrichtungen der Luft- und Raumfahrt, Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude allgemein zulässig sein.
Mit diesen festgesetzten Nutzungen wird der Zielrichtung des Gewerbeentwicklungsprogramms der Stadt Bremen 2030 zur Entwicklung der Airport- Stadt als ein attraktiver Standort für mittelständische und Großunternehmen aus den Bereichen Produktion und Dienstleistungen mit Interesse an räumlicher Nähe zum Flughafen Rechnung getragen.
Quelle/komplettes Dokument:
https://sd.bremische-buergerschaft.de/s ... trasse.pdf